Inhaltsverzeichnis:
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
4. Mietobjekt
5. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe, Parken
6. Miete und Zahlungsbedingungen
7. Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8. Obliegenheiten des Mieters
9. Änderungen am Mietobjekt
10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
11. Vertragliches Rücktrittsrecht
12. Haftung
13. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
14. Räumung des Mietobjekts
15. Anwendbares Recht
16. Alternative Streitbeilegung
17. Nutzung unseres Internetzugangs über WLAN
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Pier1 GmbH&Co.KG (nachfolgend “Vermieter”), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte, Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
– indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
– indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Buchungsformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Vertragserklärung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.
2.5 Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.8 Der Vertragsabschluss und die Nutzung kann nur von volljährigen Personen vorgenommen werden.
3) Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4) Mietobjekt
4.1 Das Mietobjekt ist der aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Veranstaltungsraum mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.
4.2 Das Mitführen von Haustieren jeder Art ist grundsätzlich nur auf Nachfrage gestattet. Verstöße gegen diese Vereinbarung führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses, ohne dass der Mieter Ersatzansprüche auf gezahlte Miete und sonstige Aufwendungen hat.
5) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe, Parken
5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter, bei frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen Zuzahlung, individuell vereinbart werden.
5.2 Die Schlüsselübergabe ist zwischen ab 11 Uhr möglich.
Den Schlüssel für den Veranstaltungsraum erhalten Sie im Hafenbüro, direkt an der Promenade des Cospudener Sees. Es befindet sich im mittleren Hafengebäude unweit Ihrer Unterkunft.
Alle Schlüsselübergaben nach 18 Uhr (April-Oktober) bzw. 15 Uhr (November-März) sollten unbedingt im Voraus mit uns abgesprochen werden.
In diesem Fall hinterlegen wir den Zimmerschlüssel für Sie in unserem Tresorbriefkasten. Dieser Briefkasten befindet sich am mittleren Hafengebäude rechts neben der Tür des Hafenbüros.
Um den Schlüssel zu erhalten, geben Sie einen vierstelligen Zahlencode ein, der sich aus den letzten vier Ziffern ihrer Handynummer zusammensetzt.
Die Rückgabe der Schlüssel und des gereinigten Raumes muss bis 10 Uhr erfolgen.
Von November bis März ist unser Büro von Montag bis Freitag zwischen 10-15 Uhr besetzt und Anreisen nach 15 Uhr und am Wochenende müssen telefonisch oder per Email abgestimmt werden.
5.3 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder einem von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor vereinbarten Ort übergeben.
5.4 Die Mieter können für die Zeit Ihres Aufenthaltes kostenfrei auf dem Gelände der Pier1 GmbH parken. Bitte parken Sie rücksichtsvoll und Platz sparend, sodass die anderen Gäste ebenfalls einen Parkplatz finden. Es besteht kein Anrecht auf einen Stellplatz. Abstellmöglichkeiten für weitere Fahrzeuge bestehen auf den kostenpflichtigen Parkplätzen des Geländes.
6) Miete und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für dessen Instandhaltung und Instandsetzung.
6.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet.
6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
6.4 Die Zahlung des Mietpreises erfolgt bei Schlüsselübergabe / Anreise und kann bar oder mit EC- Karte erfolgen.
7) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten.
7.3 Übernachtungen im Veranstaltungsraum sind verboten.
8) Obliegenheiten des Mieters
8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder unbrauchbar gemacht werden.
8.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
8.3 Ab 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm (Musik, Beschallung, Feuerwerk etc.) in die kleine Freiheit zu verlagern, d.h. im Außenbereich ist die Nachtruhe einzuhalten. Sollten aufgrund von erfolgten Lärm nach 22.00 Uhr Schadenersatzansprüche durch Dritte (z.B. Feriengäste) an den Vermieter gestellt werden, wird der Vermieter diese dem Mieter in Rechnung stellen.
8.4Das Aufladen von E.-Fahrzeugen über die Elektroanschlusskästen im gesamten Hafen ist nicht gestattet, gleiches gilt für die Elektroanschlüsse in den Ferienunterkünften und der kleinen Freiheit. Bei Zuwiderhandlungen werden von uns pauschal 50€ pro Ladevorgang erhoben.
8.5 Für alle vom Mieter privat gebuchten Versorgungsfahrzeuge/Stände (Foodtruck / Imbisswagen etc.) ist gesondert eine Energiepauschale von 50€ zuzahlen. Die Größe der Versorgungsfahrzeuge/Stände (Foodtruck / Imbisswagen etc.) dürfen eine maximale Länge von 5m parallel gestellt zum Veranstaltungsraum haben. Das Aufstellen erfordert eine vorherige Absprache mit dem Vermieter.
8.6 Die Nutzung des Kaminofens ist dem Mieter gestattet, der Vermieter stellt einen (1) Korb nach seinem Ermessen als Heizmaterial zur Verfügung. Weiteres Heizmaterial muss vom Mieter selbst mitgebracht werden.
9) Änderungen am Mietobjekt
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11) Vertragliches Rücktrittsrecht / Stornierung
11.1 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige Vermietung möglich, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nachfolgender Staffelung:
11.2 Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen.
Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
11.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
11.4 Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.
12) Haftung
12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
12.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
12.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
13.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
13.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
14) Räumung des Mietobjekts
14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
14.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.
14.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
15) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
17) Nutzung unseres Internetzugangs über WLAN
17.1 Der Vermieter unterhält in seinem Hafenbereich einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
17.2 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.